DIE ZEIT, 4.4.2012 Nr. 15 vom Christian Schüle

Es scheint eine neue Diskussion über den Hirntod als Kriterium für den Tod des Menschen und die Möglichkeit zur Organentnahme zu geben.
Die Zeit stellt die Argumente und die Hintergründe dar.
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So etwas wie ein vorläufiges Fazit findet sich am Ende der Seite 5 des Artikels.
„Ethische, juristische und politische Erwägungen unterliegen dem Geist der Zeit, der oft genug Zeitgeist ist. Im Gegensatz zu früher kennt der Zeitgeist heute kein Schicksal mehr. Schicksalsdenken bestünde darin, ein völlig sinnloses Ereignis wie den schrecklichen Autounfall der Frau als sinnmachend zu begreifen, eben weil es dem Leben widerfährt. »Ich halte es für ausgeschlossen, dass heute ein Todesbegriff nach holistischem Weltbild wie zu Zeiten Goethes wiederhol- oder gar durchsetzbar wäre«, meint der emeritierte Bonner Strafrechtler und Rechtsphilosoph Günther Jakobs. »Wenn Rechtsbegriffe verstanden werden und handlungsleitend sein sollen, können sie sich gegen den Geist der Zeit auf Dauer nicht stemmen.«
Ein neuer Todesbegriff würde sich erst dann herausbilden, wenn sich der Geist der Zeit umkehrt. Der ist aber nach Lage der Dinge auf ein glückseliges, schmerzfreies, stets reparables Leben ausgerichtet – im Sinne eines pragmatischen Materialismus, des »corriger la fortune« und einer Unterscheidung in entweder Glück oder Pech. Wer ein Organ erhält, heißt das im Umkehrschluss, erhält damit das Glück, sein Unglück zu beenden.
Der Hirntod fungiert als Rechtsbegriff dieser Transplantations-Metaphysik, deren höchste Wertsetzungen freilich auch Forschungsinteresse, Ärztekunst und letztlich die Ökonomisierung des Menschlichen sind. Und doch ist der Hirntod weit mehr: die Grundlage einer Ethik der Solidarität, indem durch das geschenkte Organ Sinn im Tod entsteht – ein »Akt der Liebe«, wie Papst Benedikt XVI. Entnahme und Spende lebender Organe nennt. Ist das nicht der neue Zauber in einer entzauberten Welt, die zwar das Heilige einbüßt, aber an Mitmenschlichkeit gewinnt?”